Donnerstag, 11. Dezember 2008

Untersagungsverfügung

Da heute die Einspruchsfrist der Gemeinde zur Bauanzeige abläuft, dachten wir uns dort einmal nachzuschauen. Es war eine Antwort vorhanden. Leider nur nicht die gewünschte. Der Bau unseres Eigenheims wurde uns erst einmal untersagt.

Da die Form unseres Daches (Zeltdach mit 22 Grad) zwar auf dem B-Plan verzeichnet ist, allerdings nur "ausnahmsweise", hätte nach Ansicht der Baubehörde gar keine Bauanzeige eingereicht werden dürfen. Es ist ein Bauantrag notwendig, in dem die Ausnahme erst noch bestätigt werden muss. Leider sieht der entsprechende § 31 (1) des Baugesetzbuches wirklich eine kann-Formulierung vor.

Wie ihr euch vorstellen könnt, sind wir nicht wirklich erbaut darüber. Schuldzuweisen wollen wir aber mal außen vor lassen. Wer ein bisschen mitdenkt, der erkennt schon von wem wir ein wenig enttäuscht sind...

Nichtsdestotrotz versuchen wir jetzt natürlich den ganzen Vorgang schnellstmöglich von neuem in Schwung zu bringen. Die entgangene Zeit ärgert uns ohnehin mehr, als die "nur" 100 Euro für den Negativbescheid.

... Wollen wir hoffen, dass unser Baubeginn trotzdem wunschgemäß im März/April stattfindet. Noch können wir es schaffen, sofern alle Parteien mitspielen. An uns soll es nicht liegen.

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