Dienstag, 30. Juni 2009

After-Sales-Marketing der SEND oder Die Zufahrt zum Nachbargrundstück (Teil 2)

Wie im Februar berichtet, läuft die Zufahrt zu unserem Nachbargrundstück in einem kleinen Teilbereich auf unser Grundstück zu. Hierfür wurde uns von Herrn T. eigentlich eine Korrektur des Mangels zugesagt. Vor eine paar Wochen wurden dann auch die ersten Arbeiten getätigt. Wie sich herausstellte, wurde die Zufahrt aber nur verbreitert, damit der neue Eigentümer des Nachbargrundstückes eine schön breite Zufahrt erhält. Nicht beseitigt hingegen wurde der Mangel, der uns betraf. Auf telefonische Nachfrage bei Herrn R. von der SEND, fühlt diese sich plötzlich nicht mehr zuständig und verweist auf die Gemeinde, da es sich um Gemeindeland handeln soll.

Hmm, dachten wir uns und schauten uns die schriftliche Zusage durch Herrn T. noch einmal an. Dort steht eindeutig, dass der Mangel nach Ende der Frostperiode behoben werden soll (schon einige Monate her). Da wir aber nie von einer zu schmalen Einfahrt für unseren Nachbarn gesprochen haben, sondern immer von einem Zulaufen auf unser Grundstück, kann er dabei nur dies gemeint haben. Auf jeden Fall haben wir mal nachgehakt und werden auch hartnäckig bleiben... In ihrer Funktion als Vertreter der SEND /LEG zählt ihr geschriebenes Wort doch, oder Herr T?

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